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Gastaufnahmevertrag
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Hunde verboten
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keine elektrischen Geräte
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN
HOTELAUFNAHMEVERTRAG
1 GELTUNGSBEREICH
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge
über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie
alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen
und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff
„Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe:
Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag. 1.2 Die
Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung
zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung
des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen
wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist. 1.3
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies
vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
2 VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG
2.1 Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der
Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel
zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu
bestätigen. 2.2 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich
in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht
bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere
auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des
Hotels beruhen.
3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden
gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu
erbringen. 3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die
Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren
Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies
gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte
Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.
3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum
Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben.
Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht
vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung
der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder
Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach
Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen
mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen
Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
3.4 Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten
nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der
Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig
machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen
Leistungen des Hotels angemessen erhöht. 3.5 Rechnungen des Hotels
sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wurde Zahlung auf
Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden
Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu
erfolgen. 3.6 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden
eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel
in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der
Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform
vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für
Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei
Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. 3.7 In
begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder
Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach
Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung
der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis
zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen. 3.8 Das Hotel ist
ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine
angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne
vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem
Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender
Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde. 3.9 Der Kunde kann
nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer
Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen. 3.10 Der Kunde ist
damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg
übermittelt werden kann.
4 RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG,
STORNIERUNG)/ NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)
4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel
geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im
Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht
besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich
zustimmt. 4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum
kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis
dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder
Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. 4.3 Ist ein
Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein
gesetzliches Rücktrittsoder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer
Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die
vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel
hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die
ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig
vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen
pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des
vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne
Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für
Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden
steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht
in der geforderten Höhe entstanden ist.
5 RÜCKTRITT DES HOTELS
5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb
einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist
das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich
gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit
angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere
Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit
angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist. 5.2 Wird
eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom
Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das
Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 5.3 Ferner ist
das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag
außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls - höhere Gewalt
oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des
Vertrages unmöglich machen; - Zimmer oder Räume schuldhaft unter
irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher
Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden,
die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein; - das Hotel
begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der
Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das
Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies
dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist; - ein
Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt. 5.4 Der berechtigte
Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf
Schadensersatz. 6 ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE 6.1
Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter
Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten
Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere
Bereitstellung. 6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem
Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach
kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen
vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises
(Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%.
Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm
steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich
niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
7 HAFTUNG DES HOTELS
7.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf
einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen
Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche
Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst
ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen
darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende
Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht
anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den
Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf
unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der
Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu
beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. 7.2 Für
eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen
Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder
Zimmersafes. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit
einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von
mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten
Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel. 7.3 Soweit dem Kunden ein
Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen
Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein
Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf
dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren
Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1,
Sätze 1 bis 4. 7.4 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt
ausgeführt. Nachrichten für die Kunden werden mit Sorgfalt behandelt.
Das Hotel kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden die Annahme,
Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung von Post
und Warensendungen übernehmen. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe
der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der
Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in
Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.
8.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand –
auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen
Verkehr … [Bitte Ort eintragen, wahlweise Standort des Hotels oder Sitz
der Betreibergesellschaft des Hotels]. Sofern der Kunde die Voraussetzung
des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im
Inland hat, gilt als Gerichtsstand … [Bitte Ort eintragen, wahlweise
Standort des Hotels oder Sitz der Betreibergesellschaft des Hotels].
8.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist
ausgeschlossen. 8.4 Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist
das Hotel darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform
zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten
(„OSPlattform“) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Das Hotel nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor
Verbraucherschlichtungsstellen teil.
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